Informationen für Unterkünfte


Wenn Sie in einer Geflüchtetenunterkunft arbeiten und dort den Gewaltschutzmonitor einführen möchten, benötigen Sie dafür zunächst einen Account als Unterkunftsadministrator*in (auch: lokale*r Administrator*in). Diese werden von den jeweiligen Landesministerien eingerichtet. Dort sind Systemadministrator*innen für den Betrieb des Gewaltschutzmonitors zuständig. Der Gewaltschutzmonitor kann nur in den teilnehmenden Bundesländern genutzt werden (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein).

Als Unterkunftsadministrator*in sind Sie zuständig für:

  • Das Verschicken von Fragebögen. Informationen dazu finden Sie unter Fragebögenmanagement.

  • Der Versand der Fragebögen ist in unterschiedlichen Intervallen vorgesehen. Details finden Sie unter Befragungsprozess.

  • Die Auswertung der Ergebnisse. Diese können Sie in der Applikation einfach abrufen. Informationen dazu finden Sie unter Auswertungsansicht.

  • Das Anlegen von Nutzer*innen-Profilen für Mitarbeiter*innen in Ihrer Unterkunft. Ein Profil ist nur nötig, wenn Mitarbeiter*innen Zugriff auf die Daten haben sollen. Informationen dazu finden Sie unter Nutzer*innen-Management.

Systemadministrator*innen sind in der Regel in den Landesministerien/Behörden angesiedelt. Sie haben folgende Zuständigkeiten:

  • Das Anlegen von neuen Unterkünften und Unterkunftsadministrator*innen im System. Informationen dazu finden Sie unter Unterkunftsmanagement.

  • Das Erstellen von landeseigenen Fragebögen. Informationen dazu finden Sie in den Rubriken Fragebögenmanagement und Fragenmanagement.

  • Das Erstellen von landeseigenen Dashboards. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Dashboardmanagement.